TRANSNATIONALE UNTERNEHMEN IN GUERRERO
06/02/2012GEOGRAFISCHE LAGE
31/03/2012„Zum Recht der indigenen Gruppen zur Weiterentwicklung als solche gehört das Recht, ihren eigenen Rhythmus des Wandels zu bestimmen, der ihren eigenen Vorstellung von Weiterentwicklung entspricht. Dieses Recht impliziert, ‚Nein‘ zu großen Projekten zu sagen, die entscheidende Auswirkungen auf ihr Leben haben.„
Indigene, soziale und Nichtregierungsorganisationen in ganz Lateinamerika haben die Intervention nationaler und transnationaler Konzerne in Gebieten indigener Dörfer angeprangert, die meist mit dem Verweis auf den Begriff „Entwicklung“ als Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens eines Landes stattgefunden hat. Dabei war das Interesse dieser Unternehmen die größtmögliche Verwendung der natürlichen Ressourcen, was die Zerstörung der Umwelt, von Lebensweisen und Kulturen mit sich brachte, die in uralten Traditionen verwurzelt sind.
Ab einem bestimmten Punkt sah man in multilateralen Foren die Notwendigkeit, die Art und Weise der Entwicklung zu regulieren, die jede Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt. Denn es geht nicht darum, dass die indigene Bevölkerung nicht besser leben oder keinen Wohlstand wollen, sondern darum, dass sie selbst bestimmen können, in welcher Form und in welchem Zeitraum dies geschieht und auch in welcher Form es kommenden Generationen am meisten hilft, um diesen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Das also, was viele die Selbstbestimmung der indigenen Völker nennen, das „gute Leben“ der Tsotsiles und Tseltales, in ihrer Sprache lekil kuxlejal genannt, zusammengefasst als das harmonische Zusammenspiel zwischen dem Individuum, der Gemeinschaft und der Umwelt.
Hier soll es nicht darum gehen, die eine oder die andere Vorstellung von Entwicklung infrage zu stellen. Das Problem vieler indigener Gemeinden besteht darin, dass ihr Gebiet, ihr Boden oder ihre heiligen Stätten auch Quelle reichhaltiger Naturressourcen sind, für die sich die Privatwirtschaft und die Mächte, die sie regulieren, sehr stark interessieren. Wasser, Gebirge und Wälder werden als perfekte Szenarien für Staudämme, Bergbau, Straßen und Öko-Tourismuszentren betrachtet, um nur einige Megaprojekte zu nennen. Regionen, die vormalig uninteressant waren, sind plötzlich strategisch für den neoliberalen Markt.
Hinter dem Gedanken des Rechts auf Konsultation steckt das Bestreben, die indigenen Völker als legitime Akteure in Bezug auf Entscheidungen über ihr eigenes Schicksal anzuerkennen. Es ist ein praktisches und konkretes Element ihres weitergefassten Rechts auf Selbstbestimmung. So sollte es nicht der Staat oder ein anderer Akteur mit realer Macht sein, die darüber entscheiden, was am besten für die Entwicklung der Gruppen und Gemeinden ist. Dabei könnte es ein entscheidender Mechanismus sein, historische Formen des Ausschlusses der indigenen Völker von Entscheidungsfindungsprozessen zu beenden und somit auch die Durchsetzung von Entscheidungsmustern der Vergangenheit zu verhindern.
Internationale Mechanismen zur Konsultation und indigene Rechte
Die Fortschritte in der Debatte über die Rechte der indigenen Völker und hier speziell das Recht auf Konsultation und die freiwillige, vorherige und in voller Kenntnis der Sachlage erfolgte Zustimmung haben zur Erarbeitung verschiedener internationaler Konventionen geführt. Nach deren Auslegung sollte das Recht auf Konsultation als kollektives Recht verstanden werden. Es soll ein Mechanismus sein, mit dem die Gruppen und Gemeinden andere kollektive Rechte verteidigen können, wie z.B. das Recht auf kulturelle Identität, auf Grund und Boden und natürliche Ressourcen. Ein Mechanismus zum Erhalt ihrer normativen Institutionen und Wertesysteme sowie ihr Recht, im Extremfall ihr Überleben als Völker zu sichern. Um die die Beteiligung der indigenen Völker sicherzustellen, hat der Staat die Pflicht, die Gemeinschaft aktiv zu konsultieren. Dies muss unter Berücksichtigung ihrer Gebräuche und Traditionen geschehen, unter Akzeptanz und Weitergabe von Information, der Unterstützung permanenter Kommunikation zwischen den betroffenen Parteien, ohne dass sie hinters Licht geführt, Wort gebrochen oder unvollständige bzw. einseitige Information weitergegeben wird. Die Prozesse der Konsultation wie auch die in diesem Rahmen von den Gemeinden getroffene Entscheidung dürfen nicht als reine Formalität abgetan werden.
In diesem Sinne stehen die Regierungen in der Verantwortung, in Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern durchgeführte Studien über soziale und Umweltauswirkungen zu garantieren. Damit sollten soziale, glaubensbezogene, kulturelle und Umweltfolgen betreffende Konsequenzen evaluiert werden. Die Ergebnisse der Studien sollten entscheidende Kriterien bei der Entscheidung sein, diese Entwicklungsprojekte durchzuführen oder nicht.
1990 hat Mexiko die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Sie ist eines der ältesten Instrumente in Bezug auf die Rechte der indigenen Völker, die darin in besonderer Weise anerkannt und geschützt werden. Dies gilt vor allem für das Recht auf Konsultation, da die Konvention besagt, dass die indigenen Gruppen in effektiver Form an den Entscheidungsfindungsprozessen beteiligt werden sollen, die ihre Interessen betreffen könnten.
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker von 2007, die von Mexiko seit 2009 mitgetragen wird, ist ein anderer, sehr umfassender Mechanismus über die Rechte der indigenen Völker. Speziell ihr Artikel 19 erklärt: „Die Staaten verständigen sich und kooperieren nach gutem Gewissen mit den betroffenen indigenen Völkern, […] um ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung zu erhalten, bevor sie Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahmen beschließen und durchführen, die sich auf diese Völker auswirken können.“
Das Ausbleiben einer freiwillig und in Kenntnis der Sachlage vorherigen Konsultation kann zu Gewalt und Spaltung führen
Die Konsultation muss vorher stattfinden, d.h. „bevor bevor sie [die Staaten; Anm. der Übersetzung] Programme zur Erkundung oder Ausbeutung solcher Ressourcen ihres Landes durchführen oder genehmigen“ (Konvention 169). In vielen Fällen, in denen die indigenen Gemeinden nicht vorher informiert wurden und sich gegen die Projekte stellen, kommen gewaltsame Situationen auf sie zu, entweder aufgrund fehlenden Schutzes durch die Sicherheitsorgane oder wegen von diesen ausgehender Gewalt. 2006 kam die kanadische Firma Fortuna Silver über ihr Tochterunternehmen Cuzcatlán nach San José del Progreso, da sie von den lokalen Behörden die Schürferlaubnis bekommen hatte, ohne dass die restliche Bevölkerung darüber informiert worden war. Seit dem ist dieser Teil der Gemeinde, der sich gegen den Bergbau stellt, wiederholt bedroht und angegriffen worden, seine MitstreiterInnen Opfer willkürlicher Verhaftung und der Kriminalisierung sozialen Protests geworden.
Information und Umstimmen
Die vollständige Ausübung des Rechts auf Konsultation erfordert, dass dies ohne Zwang, Einschüchterung oder Manipulation geschieht. Allein das Vorhaben, die indigenen Völker vor die Wahl zu stellen, ein Entwicklungsprojekt anzunehmen oder weiterhin in Armut und Marginalisierung zu leben, kann auch schon als Zwang betrachtet werden. Ebenso gehört dazu, dass die Gemeinden, internationalen Standards entsprechend, über ausreichende Informationen verfügen, um Position zum konsultierten Projekt zu beziehen. Sofern ein Verfahrensfehler begangen oder eines der Prinzipien der Konsultation während des Prozesses der Befragung nicht eingehalten würden, hätten die Gemeinden und Dörfer das Recht, die Entscheidung über den Beginn des Projekts anzufechten.
Im Falle der Gemeinde San Dionisio del Mar, im Isthmus von Tehuantepec (Oaxaca), wurde im Januar eine Gemeindeversammlung abgehalten, bei der die Umstände analysiert wurden, unter denen 2004 der Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen Preneal unterschrieben wurde. Sie beschwerten sich öffentlich, dass „die GemeindebewohnerInnen nicht über die Auswirkungen und die Bedeutung des Windparks auf dem Gebiet der Ikojts informiert wurden.“ Daraufhin wurde einstimmig beschlossen, vom Vertrag mit dem Unternehmen zurückzutreten, „da die Unterschrift unter den Vertrag durch Täuschung und mit schlechten Absichten zustande gekommen ist, welcher das Ziel hat, wirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Dabei wurde unsere Unwissenheit der nationalen und internationalen Gesetze ausgenutzt, wodurch unser Recht als indigene Gemeinde auf rechtzeitige, umfassende, ausreichende und angemessene Information verletzt wurde.“ Am 29. Januar eskalierte der Konflikt, als der Landrat über die Einwilligung zur Erlaubnis berichtete, die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Windparks durch die Firma Macquaire (vormals Preneal) im Dorf Pueblo Viejo zu schaffen. Dafür würde er 17 Mio. mexikanische Pesos erhalten, so der Vorwurf der BewohnerInnen. Als Protest dagegen besetzten sie das Landratsamt.
Kultur und Umwelt: Das Symbolische für die indigenen Völker
Unter Umständen besitzen die potentiell wirtschaftlich interessanten Orte eine kulturell oder geistlich grundlegende Bedeutung für die Traditionen und das Weltbild der indigenen Gruppen hat. Natürlich ist der Schutz der Umwelt, auch aus Gesundheitsgründen für die BewohnerInnen, in diesen Regionen vorrangig für die möglicherweise von Projekten Betroffenen. Ein Beispiel ist Wirikuta, heilige Stätte und Pilgerroute der indigenen Gruppe der Wixárika in San Luis Potosí, wo die mexikanische Regierung ohne vorherige Zustimmung 22 Bergbau-Konzessionen an die kanadische Firma First Majestic Silver Corp und ihre mexikanischen Partnerunternehmen Minera Real Bonanza und Minera Real de Catorce vergeben hat. Tunuary Chávez, bei der Asociación Jalisciense de Apoyo a Grupos Indígenas (AJAGI) für die Analyse von Umweltauswirkungen und für Forstwirtschaft zuständig, erklärt: „Die Verschmutzung durch Schwermetalle ist dauerhaft und ihre Beseitigung praktisch unmöglich, wenn diese erst einmal in den Nahrungskette gelangen. Sie ist anhaltend und irreversibel, das ist in Wirikuta bereits bewiesen.“ Auch wenn 2008 zwischen der mexikanischen Regierung und dem auch Huicholes genannten Volk ein Pakt zur Respektierung, Schutz und Erhalt der heiligen Stätten geschlossen wurde, gibt es die Bergbau-Konzessionen weiterhin. Ebenso werden Beschwerden bekannt, dass keine Gutachten über die Umweltauswirkungen erstellt werden und auch darüber, dass das bundesstaatliche Dekret über den Naturpark und ökologisches Reservat Wirikuta verletzt wird.
Wenn Opposition das Projekt verzögert
Organisationen wie Proyecto de Derechos Económicos, Sociales y Culturales (ProDESC) haben herausgefunden, dass die transnationalen Unternehmen, zusammen mit RegierungsfunktionärInnen, die Spaltungen in den betroffenen Gemeinden befördern. Rosalía Márquez García, Mitarbeiterin von ProDESC, erklärte, dass „die mexikanische Regierung ihre Pflicht unterlässt, die Gemeinden oder EigentümerInnen der Ländereien zu informieren und zu konsultieren.“ In Chiapas wurde seit 2009 das Projekt der Autobahn San Cristóbal de Las Casas-Palenque angekündigt, in einer Region, in der es viele Gemeinden und Orte gibt, die für eine touristische Entwicklung interessant erscheinen. Es gibt dem Ganzen eine besondere Bedeutung, dass die Autobahn an den angekündigten internationalen Flughafen von Palenque anbindet und 70 km entlang des so genannten Mesoamerikanischen Biologischen Korridors führt, wozu auch die Wasserfälle von Agua Azul gehören, eines der wichtigsten touristischen Ziele innerhalb des Projekts neben der archäologischen Stätte in Palenque. Die Autobahn, mit einer Breite von 21 Metern für vier Spuren, würde die Dauer der Fahrt von einer zur anderen Stadt um zwei Stunden reduzieren. Gemeinden wie Mitzitón oder San Sebastián Bachajón widersetzen sich seit Jahren der Durchführung des Projekts. Laut Beschwerden mehrerer BewohnerInnen von Mitzitón haben die Ingenieure des Bundesverkehrsministeriums entschieden, dass zehn Häuser abgerissen werden müssten, da sie sich auf dem geplanten Abschnitt befinden. Auch würden Äcker und Obstbäume, die ihre hauptsächliche Lebensgrundlage darstellen, dem Bau zum Opfer fallen. Ob aufgrund des Widerstands der Betroffenen oder wegen fehlender Gelder, der Bau der Autobahn ist derzeit ausgesetzt.
Manipulierte Gemeindeversammlungen
In Fällen wie dem des Staudamms La Parota in Guerrero wird die Versammlung als Konsultationsmechanismus im Sinne der von der Konvention 169 der ILO vorgeschriebenen Voraussetzungen unbrauchbar, da ein Großteil der möglicherweise betroffenen Bevölkerung von diesen ausgeschlossen wurde. 2004 hatte das staatliche Stromunternehmen CFE die technischen Untersuchungen für den Bau des nahe Acapulco gelegenen Staudamms zur Stromerzeugung abgeschlossen. Dessen Bau am Fluss Papagayo hätte folgende Konsequenzen: die Überschwemmung von 13 Dörfern und über 14 Tausend Hektar Land, die Umsiedlung von mehr als 25 Tausend BewohnerInnen, die ihre Häuser aufgeben müssten, und indirekte Auswirkungen für weitere 75 Tausend Menschen sowie ein schwerwiegende Umweltschäden. Der Rat der Gemeinden in Opposition zu La Parota (CECOP) ist die Organisation gegen den Staudamm, die BewohnerInnen von 63% des von dem Projekt betroffenen Gebietes vertritt. Seit 2005 wurden mehrere Gemeindeversammlungen zur Abstimmung über das Projekt abgehalten. Der CECOP hat auf dem Rechtsweg Versammlungen in vier Gemeinden angefochten, in denen die Kleinbauern vermeintlich für die Enteignung ihrer Ländereien gestimmt hatten. So wurde z.B. im April 2010 auf einer von der Regierung nahestehenden GemeindevorsteherInnen einberufenen Versammlung in Cacahuatepec die Enteignung von 1.300 Hektar zugunsten des Staudamms beschlossen. Die Versammlung wurde von 600 PolizistInnen bewacht, die den Mitgliedern des CECOP den Zutritt verweigerten, weswegen letztere beim Agrartribunal (TUA) eine Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung dieser Versammlung eingereicht hatten, der ein Jahr später stattgegeben wurde. Das Menschenrechtszentrum Tlachinollan betonte: „[Damit] gibt es FÜNF ENTSCHEIDUNGEN zugunsten der sich gegen La Parota stellenden Gemeinden.“ Die Opposition einiger Gemeinden einerseits und die Bereitschaft anderer Gemeinden andererseits, eine Entschädigung für die Zerstörung ihrer Ländereien zugunsten des Staudammbaus zu akzeptieren, hat die Dörfer gespalten. Die Polarisation hat in den letzten Jahren zu mehreren Toten, Schwerverletzten und Verhaftungen geführt.
Warum wird bei „Entwicklungsprojekten“ nicht konsultiert?
Der fehlende Wille der mexikanischen Regierung zur Berücksichtigung der indigenen Gemeinden bei Konsultationsprozessen scheint systematisch zu sein. Eine Vermutung dieses Desinteresses, die Dörfer zu informieren und zu befragen, wäre, dass sie einem Großteil der Entwicklungsprojekte nicht zustimmen würden. Immer mehr Untersuchungen von Nichtregierungsorganisationen und sozialen Organisationen sowie akademische Studien zeigen auf, dass die Umweltauswirkungen und sozialen Folgen für die betroffenen Gemeinden schwerwiegender sind als die wirtschaftlichen Vorteile und geschaffenen Arbeitsplätze, die eine Zustimmung zu den Projekten bedeuten würden. Scheinbar wird durch das Ausbleiben von Konsultationen Interessen der Unternehmen und Behörden gedeckt, die den EigentümerInnen der Ländereien zum Nachteil gereichen würden. Letztere bleiben schließlich, wenn die Unternehmen von dort verschwunden sind, nicht ohne vorher, mit den entsprechenden Folgen, alle möglichen Ressourcen ausgebeutet zu haben. Mina Navarro, Professorin an der Politik- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der UNAM erklärte in ihrem Vortrag ‚Der Bergbau als globales Projekt‘: „Die Unternehmen berechnen die Kosten für die Umwelt nicht mit. Wenn sie die realen Kosten bezahlen würden, wäre es nicht rentabel, dann würden sie keine Gewinne machen.“
Aufgrund all des hier Erwähnten haben sich unzählige Prozesse, soziale Netzwerke und Nichtregierungsorganisationen gegen Megaprojekte in Mexiko und fast ganz Lateinamerika gebildet. Ein Beispiel für den Widerstand gegen Bergbau-Unternehmen ist die Gemeindepolizei, eine Organisation der Dörfer aus den Regionen Costa Chica und Montaña in Guerrero. Ihr gehören 65 Gemeinden an, die sich auch durch die Regionale Koordination der GemeindevorsteherInnen (CRAC) organisieren. 2010 und 2011 führte die CRAC die Bewegung gegen den Beginn des Bergbaus in der Region an. Das durch den Bergbau verschmutzte Wasser in den Flüssen geht Richtung Küste, so dass allgemeine Auswirkungen in Betracht zu ziehen sind, die auch die BewohnerInnen anderer Landkreise betreffen würden. Die CRAC startete die Kampagne ‚Offenen Herzens verteidigen wir Mutter Erde gegen den Bergbau‘, die auf die Weiterverbreitung der Information darüber abzielt und die sich v.a. an die Jugendlichen richtet. Denn, wie einer der regionalen Koordinatoren der CRAC erklärte, „die Konzessionen haben eine Laufzeit von 50 Jahren, was bedeutet, dass sie in 30 Jahren erneut aus der Schublade geholt werden können. Aber in 30 Jahren sind wir nicht mehr da.“