AKTUELLES: Mexiko – Sechs Monate Nach Dem Regierungswechsel
02/07/2019ARTIKEL: #MeTooMx – Der Aufschrei der Frauen in einem Kontext der allgegenwärtigen Gewalt
02/07/2019Am 17. Mai gab das Komitee gegen die Folter der Vereinten Nationen (CAT, in seiner englischen Abkürzung) eine Erklärung ab, nach der Auswertung der Materie, in der Mexiko im April präsentiert wurde.
Es sprach 98 Empfehlungen aus. Die mexikanische Regierung verpflichtete sich, diese zu analysieren und zu bearbeiten: „Mexiko bleibt offen für die internationale Prüfung und setzt einen Schwerpunkt dabei, dass die Zusammenarbeit, die zahlreiche Organismen, Agenturen und Länder angeboten haben, sich darauf fokussiert, den bestehenden Rechtsrahmen in die Tat umzusetzen, um die volle Nutznießung der Menschenrechte in Mexiko zu sichern sowie um ihn zu perfektionieren, sollte das notwendig sein“. Die mexikanischen Autoritäten haben ein Jahr, um neue Fortschritte bei der Umsetzung vorzuweisen.
Das Komitee gegen die Folter (CAT) setzt sich aus 10 unabhängigen Experten zusammen, die die Implementierung der Konvetion der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDT) in den unterzeichnenden Ländern überprüfen. Besagte Konvention trat 1987 in Kraft. Alle unterzeichnenden Länder müssen dem Komitee eine periodische Überprüfung über die Art und Weise, auf die sie die in der Konvention festgesetzten Menschenrechte respektieren, präsentieren. Zu Beginn müssen die Staaten nach der Unterzeichung nach einen Jahr berichten und anschließend ein Mal alle vier Jahre. Das Komitee prüft den Bericht und spricht seine Sorgen und Empfehlungen gegenüber dem Staat in Form von „abschließenden Beobachtungen“ aus(1).
Bei jeder dieser Präsentationen hat eine große Zahl von Netzwerken, Organisationen und Kollektiven der Zivilgesellschaft „Schattenberichte“ über die Situation der Folter im Land erstellt. So wurde im April 2019 ebenfalls der „Alternative Bericht der Organisationen der Zivilgesellschaft von Mexiko“ präsentiert. Seine Diagnostik spricht von Folterpraktiken im Land als „wiederkehrend“ und „weit verbreitet“, wobei er betont, dass „seit 2012 bis heute bei der mexikanischen Regierung 12.000 Anklagen wegen Foltermaßnahmen der Bundespolizei, des Sedena, der Staatsanwaltschaft und des Nationalen Migrationsinstituts, neben anderen Organismen erhoben wurden“.
Auf die gleiche Weise zeigen die Ergebnisse der Nationalen Erhebung über die Bevölkerung unter Freiheitsentzug, die der Staat 2017 veröffentlichte, dass das Land sich hinsichtlich der Folter in einer schwerwiegenden Krise befindet. Sie wurde „in allen Strafvollzugsanstalten des Landes erhoben, was es ermöglicht, die Anwendung von Folter im Justizsystem teilweise abzuschätzen(2): 75,6% der Personen erlitten bei der Verhaftung psychologische Gewalt und 63,8% physische Gewalt(3), 49,4% wurden isoliert, als sie vor der Staatsanwaltschaft standen(4), 39,4% wurden getreten oder geschlagen und mehr als 23% wurden mit einem Objekt geschlagen und erlitten Quetschverletzungen(5), neben anderen vielzähligen Berichten über Gewalt“.
Außerdem hebt die Diagnostik laut dem Mitberichtertstatter der Mexiko-Komission, Diego Rodríguez-Pinzón, hervor, dass ein Klima der Straflosigkeit vorherrscht, da nur 7% der Verbrechen angeklagt wurden und nur 4,6% der untersuchten Verbrechen zu einer Verurteilung führten. Die Sonderermittlungseinheit der Bundesstaatsanwaltschaft der Republik, die 2015 gegründet wurde, berichtete im Februar 2018, dass sie die Ermittlungen in 8.335 Fällen von Folter eröffnet hatte, aber nur in 17 Fällen ein Strafverfahren eingeleitet wurde(6).
In der jüngsten Evaluation vor der CAT, betonte Marta Delgado Peralta, Staatssekretärin für multilaterale Angelegenheiten und Menschenrechte des Außenministeriums von Mexiko, dass mit dem Regierungswechsel im Dezember 2018 ein neuer Kontext im Land herrscht, der „mit einer neuen Vision des Landes mit vollem Respekt gegenüber den Menschenrechten als einem Grundfeiler“ übereinstimmt. Sie bestägtigte, dass sie Problematik in den letzten zwei Jahren zurückgegangen ist. Im Juni 2017 wurde das Allgemeine Gesetz zur Prävention, Untersuchung und Bestrafung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (LGPIST) erlassen. Dieses Gesetz hat das Ziel, die Befugnisse unter verschiedenen Autoritäten zu verteilen, um Folter zu ermitteln, zu richten und zu bestrafen, um das Verbrechen korrekt zu typisieren und Maßnahmen zur Betreuung, Hife, Beistand, Schutz und Wiedergutmachung für überlebende Opfer festzulegen. In Wahrheit wurde bereits der fünfte Übergangszeitraum des Gesetzes nicht eingehalten, der besagt, dass „die Bundesstaatsanwaltschaft der Republik nach dem Datum, zu dem das gegenwärtige Dekret in Kraft tritt, 180 Tage Zeit hat, um das Nationale Programm zur Prävention und Bestrafung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung auszustellen“. Delgado Peralta erkannte an, dass die Problematik „schwierig und kritisch“ bleibt, besonders in den den einzelnen Bundesstaaten, und bekräftigte die Verpflichtung Mexikos, die Straflosigkeit auszulöschen und zu garantisieren, dass seine Institutionen frei von Folter sind.
Unter den verletzlichsten: Die Indigenen des Landes
In einem Interview mit SIPAZ, drückte der Anwalt des Menschenrechtszentrums Fray Bartolomé de las Casas (Frayba), Gilberto Hernández, aus, dass es die größte Herausforderung sein wird, die Korruption zu beenden, damit die Institutionen frei von Folter sind. Das Frayba dokumentierte, dass die Ermittlungen gegen die Täter – mehrheitlich Angestellte der Anklagevertretung, der Staatsanwaltschaft und der Ministerialpolizei- fast immer von Angestellten derselben Institution ermittelt werden und in manchen Fällen von Bekannten, die sich untereinander „verteidigen“. Ebenso besorgniserregend, erwähnte er, ist, dass im November 2018 mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen die Ernennung von Jorge Luis Llaven Abarca durch den ehemaligen Gouverneur von Chiapas, Manuel Velasco Coello, zum neuen Staatsanwaltschaft des Bundesstaates verurteilten. Zuvor war er Leiter des Ministeriums für Sicherheit und Schutz der Bürger gewesen. All das trotz zahlreicher öffentlicher Anklagen gegen ihn, darunter einige wegen Folter. Sowohl die Nationale Menschenrechtskomission (CNDH) als auch die Bundesstaatliche Menschenrechtskomission (CEDH) sprachen Empfehlungen aus, die ihn mit besagten Anschuldigungen in Verbindung stellten.
„In Chiapas glauben wir trotz der Nachrichten der Regierung, dass es politischen Willen gibt, nicht, dass die Situation sich in den nächsten Jahren verbessern wird“, erklärte das Frayba. Seit dem vergangenen 15. März, haben sich indigene Häftlinge und ihre Familienangehörigen mit der Begleitung von zivilgesellschaftlichen Organisationen organisiert und eine Reihe von Aktion zur Visibilisierung ihrer Situation gestartet. Mittels eines Hungerstreiks fordern diese Häftlinge ihre Freiheit, bessere Bedingungen im Gefängnis und Gerechtigkeit für Foltermaßnahmen gegen sie. Einige von ihnen sind bereits seit 15 Jahren inhaftiert, ohne jemals verurteilt worden zu sein.
Gilberto Hernández erklärte, dass er einige der rechtlichen Unterlagen der organisierten Häftlinge durchgesehen hat. Darin gibt es Hinweise auf willkürliche Festnahmen und Folter als Mittel, um an Schuldgeständnisse für Verbrechen zu kommen, die sie möglicherweise gar nicht begangen haben. Angesichts der Forderungen der Strafgefangenen hat die Landesregierung einige der Ermittlungsakten überprüft und dem Frayba mitgeteilt, dass sie keine Informationen gefunden hat, die zeigen, dass es zu Folter gekommen ist (obwohl sie später in einigen Fällen anerkannte, dass es diese doch gab). Der Anwalt Hernández erwähnte, dass das nicht der einzige Fall ist, sondern es sich um eine Problematik auf (inter)nationaler Ebene handelt. Er erklärte, dass er nicht wisse, ob die Antwort mit fehlendem politischen Willen, Unfähigkeit oder einer Strategie, um die Opfer, Familienangehörigen und Anwälte zu erschöpfen, zusammenhängt- zwei dieser möglichen Motive haben das Ziel, sie davon abzuhalten, weiter den Respekt gegenüber ihren Menschenrechten zu fordern. Sowohl die internationalen Instanzen als auch die Organisationen der Zivilgesellschaft sind sich einig, dass ein struktureller Faktor, der die Straflosigkeit perpetuiert, das Fehlen von Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Effizienz bei den Verantwortlichen für die Dokumentation und Untersuchung der Foltervorwürfe ist(9).
Viele indigene Personen, die unter Freiheitsentzug stehen, erheben keine Vorwürfe, aus Unwissen und aus Angst vor den Repressalien gegen sie selbst und ihre Familien. Die Mehrheit derer, die sich am Ende dafür entscheidet, wird kriminalisiert und unter Druck gesetzt, aufzugeben.
Einschränkungen bei der Implementierung des Schutzmechanismus
Eins der Standards ist das Protokoll von Istanbul, das die erste Sammlung internationaler Standards zur Dokumentation von Folter und ihrer Konsequnzen ist. Das Protokoll ist ein Handbuch, das erarbeitet wurde, um den Staaten bei der Umsetzung einer der fundamentalsten Aspekte des Schutzes von Individuen vor Folter zu unterstützen: einer effektiven Dokumentation. Diese Dokumentation bringt die Beweise von Folter und Misshandlungen ans Licht, sodass Folterer verpflichtet werden, über ihre Taten Rechenschaft abzulegen und so dem Interesse der Gerechtigkeit zu dienen. Experten zufolge wurde dieser Mechanismus „mexikanisiert“ durch den Missbrauch „der Behörden, die ihn in ein Instrument der Straflosigkeit verwandelt haben“.
Laut dem letzten Bericht der CAT sind ein „konkreter Mechanismus, der die Untersuchung und Bestrafung von Folterungen und CIDT blockiert und auf den sich die Ermittlungs […]- und Justizbehörden bis hin zu öffentlichen Menschenrechtsorganismen (das Ombudsman-System) berufen haben, die medizinisch-psychologischen Gutachten. Die Behörden pflegen, die Untersuchung auf das Ergebnis dieser internen Gutachten zu reduzieren- fälschlicher Weise „Protokoll von Istanbul“ genannt- welche langsam umgesetzt von nicht unabhängigem Personal und ohne Verbindung zum wirklichen Protokoll von Istambul werden(10). Das erschafft einen Teufelskreis: ohne Gutachten, sind die Behörden der Ansicht, dass die Folter nicht nachgewiesen werden kann, aber unterzieht man sich einem fehlerhaften Gutachten, ist das vorhersehbare Urteil ‚negativ‘, was als Indikator angesehen wird, dass es keine Folter gibt“.
Das resultiert darin, dass Personen regelmäßig auf Grundlage von durch Folter und Misshandlungen erlangten Geständnissen für schuldig befunden werden, die vom Richter gebilligt werden, weil das Opfer keine Folter nachgewiesen hat(11).
Das alles, obwohl das Völkerrecht festlegt, dass sobald ein Folter- oder Missbrauchsvorwurf aufkommt, es Sache des Staates ist, zu beweisen, dass diese nicht stattgefunden hat, und die der Richter, eine sofortige Eliminierung des Geständnisses anzuordnen.
Ein Beispiel dieser Unregelmäßigkeiten ist der Fall der Häftlinge des Rates der Ejidos und Gemeinden gegen den Staudamm la Parota (CECOP), Menschenrechtsverteidiger aus dem Bundesstaat Guerrero, von denen mindestens 8 nach einem Großeinsatz im Januar 2018 gefoltert wurden. Das Menschenrechtszentrum Tlachinollan erwägt, dass „die Staatsanwaltschaft mittels Folter, willkürlicher Festnahmen und Isolation Beweise erlangt hat, mit denen sie vor Gericht gestellt wurden“. Die von den inhaftierten und gefolterten Personen erlittenen Aggressionen umfassen Schläge, Todesdrohungen, die Simulationen einer außergerichtlichen Exekution, sexuelle und physische Folter. Obwohl seit Beginn des Prozesses Folter vorgewurfen wurde, gibt es bislang keine Fortschritte bei den Ermittlungen(12).
Der Gebrauch des Justizapparates bei der Kriminalisierung von Menschenrechtsaktivisten- und aktivistinnen
Weiterer Punkt der Besorgnis, der im Fall der CECOP-Häftlinge ebenfalls präsent ist, ist die Kriminalisierung des sozialen Protestes, die zur Inhaftierung von Dutzenden von Menschenrechtsverteidigern in den letzten Jahren geführt hat.
Besonders im Bundesstaat Oaxaca, der von einer langen Geschichte der Kriminalisierung charakterisiert wird, wurden in 2017 und 2018 mindestens 141 Menschenrechtsaktivisten laut der Feministischen Zivilvereinigung für den Parlamentarischen Dialog und die Gleichberechtigung Consorcio Oaxaca willkürlich festgenommen. Dieselbe Quelle regiestrierte zudem 93 Attacken gegen Aktivisten und Journalisten im ersten Trimester von 2019.
Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Festnahmen (WGAD) veröffentlichte 8 Empfehlungen für die Menschenrechtsverteidiger in Mexiko(13), von denen sechs Fälle sich in Oaxaca befinden. „In seiner Empfehlung 56/2015(14), erkennt die WG ein Muster der willkürlichen Festnahmen von Aktivisten in Mexiko, mehrheitlich Indigene, und dokumentiert systematische Isolation, Folter und schwerwiegende Verstöße gegen das ordentliche Verfahren”(15).
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen und verschiedene internationale Institutionen besorgt außerdem das Thema der öffentlichen Sicherheit, da “die Bundesregierung und der Kongress zwei Vorschläge unterbreitet haben, die das Risiko erhöhen, das Opfer von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen zu werden: die Gründung einer militarisierten Nationalgarde” und die Erweiterung der Liste von Verbrechen, bei denen die inoffizielle Untersuchungshaft erlaubt ist: “Diese Initiative ist besonders alarmierend, da sie direkt gegen die Unschuldvermutung und das ordentliche Verfahren geht, und wegen der absehbaren negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, die bereits anfällig für willkührliche Festnahmen ist”.
Migranten: die Angst, Missbrauch anzuklagen wegen ihres Migrationsstatus
Migrant zu sein, in Bewegung oder während eines Asylantrags, und noch mehr, Frau, Mitlglied der LGBTQ+-Community, das Opfer von Menschenhandel, Kind, Jugendlicher oder Indigener zu sein, erhöht die Anfälligkeit, Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden, das organisierte Verbrechen oder die mexikanische Bevölkerung zu erleiden.
Die Organisation „Ohne Grenzen“ berichtete, nach 15 Jahren des Monitorings, dass Folter, Misshandlungen und massive Korruption hauptsächlich in Migrationszentren vorkommen, insbesondere in den beiden größten Zentren des Landes (Tapachula und Iztapalapa): “In Mexiko bringt die in den letzten Jahren ausgeführte Migrationspolitik Menschenrechtsverletzungen gegen Migranten und Asylbewerber mit sich, in großen Teil verbunden mit dem Freiheitsentzug aus migratorischen Gründen”.
Aus demselben Grund haben zivilgesellschaftliche Organisationen dem mexikanischen Staat empfohlen, “legislative und strukturelle Reformen in der Migrationspolitik” umzusetzen, “um einen Mechanismen zu entwerfen, die auf die Festnahme als systematische und verbreitete Praktik verzichten, sodass die Einwaderungshaft zu einem letzten Mittel und nicht zur Regel wird”.
Differenzierte Auswirkungen auf Frauen und Mitglieder der LGBTQ+-Community bei der Inhaftierung
In Mexiko haben 7 von 10 Frauen eine Art von machistischer Gewalt erlitten. Im Zuge des “Drogenkrieges” sahen sie sich zusätzlich mit einer anderen Art der tödlichen Gewalt konfrontiert: Morde im öffentlichen Raum mit Schusswaffen. Der Drogenkrieg hatte auch die Folge, dass die Zahl der Frauen, die wegen Gesundheitsverbrechen verfolgt werden, gestiegen ist, das heißt, Verbrechen, die in Verbindung mit der „Produktion, dem Besitz, dem Handel, dem Sendungsbewusstsein und anderen Taten hinsichtlich von Betäubungsmitteln“ stehen, was zu mehr Inhaftierungen geführt hat. Sowohl die Festnahme als auch die Inhaftierung, ermöglichen konstant Folterungen oder CIDTs(16).
Der Dokumentation zivilgesellschaftlicher Organisationen zufolge ist das mexikanische Strafsystem bei der Vertretung, Begleitung und Untersuchung der Frauen im Freiheitsentzung nachlässig mit der Anwendung einer geschlechtsspezifischen Perspektive, wobei die Frauen in einer Situation der Vulnerabilität gelassen werden. Das beinhaltet das Fehlen von Dienstleistungen, die den Bedürfnissen ihres Geschlechtes entsprechen(17), wobei es sich um eine CIDT handelt und potenziell quälende Situationen erzeugt werden(18).
Im Zusammenhang mit den medizinisch-psychologischen Gutachten für Frauen hat die Mexikanische Komission zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte (CMDPDH) das Fehlen von Gutachten, die eine geschlechtsspezifische Perspektive mit aufnehmen, identifiziert.
Die Berichterstatterin über Folter zeigte sich alarmiert über die hohe Zahl der Anklagen wegen Folter und Misshandlungen, was die sexuelle Gewalt mit einfasst. Sie fügte hinzu, dass es in der Mehrheit der Fälle keine Ermittlung gibt oder die Fälle von den Behörden minimiert werden und die Überlebenden reviktimisiert werden, wenn sie denunzieren oder sich der medizinischen Untersuchung unterziehen(19).
Die Gemeinde von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen und Queers (LGBTIQ) befindet sich aufgrund von Homophobie und Stereotypen in einer noch schlimmeren Situation. “In den mexikanischen Strafanstalten sind sie konstant Opfer der Gewalt (…), die Bundesstaatliche Menschenrechtskomission des Föderaldistriktes stellte die dringende Notwendigkeit von Schutzaktionen und -protokollen für Personen der inhaftierten LGBTI-Gemeinde fest, um Aggressionen und Diskriminierung gegen sie zu vermeiden.”
Ein Beispiel und eine Ausnahme der Regel der Straflosigkeit sind die Fälle von Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú, zwei indigenen me’phaa-Frauen aus Guerrero, die von Mitlgiedern der bewaffneten Kräfte 2002 sexuell gefoltert wurden. Der mexikanische Staat wurde vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (Corte IDH) verurteilt und es laufen Prozesse gegen die Täter. In einem wurde im Juni 2018 ein historisches Urteil ausgesprochen, bei dem der erste der Soldaten wegen sexueller Folter verurteilt wurde. Trotzdem sich haben die schuldig Gesprochenen nach dem Urteil wegen eines amparos (lateinamerikanisches Rechtsmittel) an den Richter gewandt: das heißt, das Urteil könnte noch immer rückgängig gemacht werden. Dennoch erwähnten Organisationen der Zivilgesellschaft, dass der internationale Druck fundamental war, damit es zu einem Urteil mit geschlechts- und interkultureller Perspektive kommen konnte(20).
Der lange Weg zur Auslöschung von Folter und die Wichtigkeit der Teilnahme von Opfern, Familienangehörigen und der Zivilgesellschaft
Im April diesen Jahres gründeten 16 Anwälte von 10 Organisationen aus Guatemala, El Salvador, Honduras, Kolumbien, Venezuela, Peru, Paraguay, Chile, Argentinien und Mexiko die Gruppe von Prozessparteien gegen die Folter in Lateinamerika mit dem Ziel, „über gemeinsame Schwierigkeiten zu diskutieren, sich zu verbessern, zu stärken und die Hindernisse im Kampf gegen die Folter zu überwinden“. Die Gruppe wird unterstützt und beraten von der Weltorganisation gegen Folter (OMCT), die ihren Sitz in Genf in der Schweiz hat.
Sie bestätigten, dass Folterungen wiederkehrend sind, dass es viele Formen der Folter in allen Länder gibt, weswegen sie sich vereint haben, um „gemeinsame Aktionen umsetzen“ zu können „als eine einzige Gruppe (…), was wir tun, ist einzigartig, wir wissen nämlich, dass es auf diesem Kontinent noch nicht vorgekommen ist, [wir wissen,] dass eine Gruppe von Prozessparteien oder Anwälten, die auf regionaler Ebene in Lateinamerika gegen die Folter und Straflosigkeit kämpfen, der Startschuss ist“.
Der Anwalt Gilberto Hernández vom Frayba, der die Gruppe koordiniert, betonte bei einem Interview, dass die Experten und Expertinnen die Fälle dieses Verbrechens koordiniert vor nationalen und internationalen Gerichten begleiten werden und dass sie unterschiedliche Strategien, gegen Folter vorzugehen, austauschen werden. Eine dieser Strategien ist es, sich an die Vereinten Nationen zu wenden, damit diese sich über spezifische Fälle aussprechen, als eine Form des Druckes auf den mexikanischen Staat, da der Prozess über den Interamerikanischen Gerichtshof (Corte IDH) lang und langsam ist (siehe das Beispiel des Falles von Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú).
Dass sich Opfer, Überlebende, ihre Familienangehörigen und die Zivilgesellschaft organisieren, ist ebenfalls wichtig im Prozess hin zum Respekt gegenüber den Menschenrechten. Das wurde deutlich, als sich die verschiedenen Gruppen untereinander organisiert haben für die Erarbeitung des Allgemeinen Foltergesetzes, das gegenwärtig festsetzt, dass die Zivilgesellschaft am Nationalen Programm zur Prävention und Bestrafung von Folter mitarbeitet, indem sie ihre Diagnostiken und Perspektiven beitragen (Art. 69). Im Augenblick arbeitet eine umfangreiche Gruppe von Organisationen, die die Opfer eng begleiten, zusammen, um einen Vorschlag von Seiten der Zivilgesellschaft für das Nationale Programm zur Prävention und Bestrafung von Folter zu erarbeiten. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die legalen Veränderung nur bis zur Realität durchdringen, wenn ein langwieriger Kontext der Forderungen existiert, der konstant und geistreich ist(21).
Quellen (auf Spanisch)
- Naciones Unidas: Séptimo informe periódico que México debía presentar en 2016 en virtud del artículo 19 de la Convención
- Encuesta Nacional de Población Privada de la Libertad (ENPOL 2016), Principales Resultados.
- Ibíd., p. 25-26
- Ibíd., p. 35
- Ibíd., p. 36
- Centro ProDH: 10 preguntas clave sobre la Ley General contra la Tortura
- CNDH, Recomendación 26/2002,
- Comisión Estatal de Derechos Humanos de Chiapas, Recomendación 1/2002. No disponible en línea. Comisión Estatal de Derechos Humanos de Chiapas, Recomendación 7/2005. No disponible en línea. Ver “Exigimos la destitución de Jorge Luis Llaven Abarca como Fiscal General del estado de Chiapas”, 11 de diciembre de 2018,
- INFORME ALTERNATIVO DE LAS ORGANIZACIONES DE LA SOCIEDAD CIVIL DE MÉXICO AL COMITÉ CONTRA LA TORTURA DE LA ONU 2012-2019
- Comisión Interamericana de Derechos Humanos, Situación de derechos humanos en México (2016), párr. 308-310.
- Informe del Relator Especial sobre la tortura y otros tratos o penas crueles, inhumanos o degradantes: Misión a México, A/HRC/28/68/Add.3, 29 de diciembre de 2014, párr. 55-56.
- INFORME ALTERNATIVO DE LAS ORGANIZACIONES DE LA SOCIEDAD CIVIL DE MÉXICO AL COMITÉ CONTRA LA TORTURA DE LA ONU 2012-2019
- Opinión 23/2014 Damián Gallardo Martínez, opinión 18/2015: Pedro Canché Herrera, opinión 19/2015: Librado Baños Rodríguez, opinión 55/2015: Enrique Guerrero Aviña, opinión 56/2015: Nestora Salgado García, opinión 17/2016: 25 integrantes de Frente Popular Revolucionario (ahora Sol Rojo), opinión 23/2017: Pablo López Alavéz, y opinión: 24/ 2017 Mario Olivera Osorio.
- Opinión 56/2015: Nestora Salgado García, diciembre 2015,
- Ibíd., párr. 42.
- INFORME ALTERNATIVO DE LAS ORGANIZACIONES DE LA SOCIEDAD CIVIL DE MÉXICO AL COMITÉ CONTRA LA TORTURA DE LA ONU 2012-2019
- Entiéndase: espacios, infraestructura y atención médica adecuada (sobre todo para mujeres embarazadas y lactantes) con acceso periódico a ginecólogos y demás personal especializado.
- La condición femenina se combina con otros elementos que generan mayor vulnerabilidad para la mujer, por lo que la privación de la libertad conlleva para ellas un mayor riesgo de sufrir torturas o malos tratos. Véase, CAT, Observación General No. 2, 24 de enero de 2008, Doc. CAT/C/GC/2, párr. 22.
- Informe del Relator Especial sobre la tortura y otros tratos o penas crueles, inhumanas o degradantes: Misión a México, A/HRC/28/68/Add.3, 29 de diciembre de 2014, párr. 28.
- En dicha sentencia la jueza de distrito reconoce que la simple violación cometida por elementos militares constituye un acto de tortura dado que se busca infringir y humillar a la mujer de manera irreparable. Además, se reconoce el entorno de coacción generado por las fuerzas armadas, lo que produjo una asimetría de poder evidente entre los elementos militares y Valentina, quien se encontraba en un estado de vulnerabilidad al ser mujer, indígena y por ser menor de edad, frente a elementos militares armados.
- 10 preguntas clave sobre la Ley General contra la Tortura, Centro ProDH